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VG Braunschweig, 18.05.1992 - 3 A 3001/92 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 51 Abs. 1 AuslG ; Art, 16 Abs. 2 S. 2 ; GG
Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland; Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Beeinträchtigungen der beruflichen und wirtschaftlichen Betätigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland; Begründung eines Abschiebungshindernisses wegen einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Beeinträchtigungen der beruflichen und wirtschaftlichen Betätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VG Braunschweig, 18.05.1992 - 3 A 3001/92
Bei subjektiven Nachfluchttatbeständen, die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatlandes aus eigenem Entschluß geschaffen hat (sogen. selbstgeschaffene Nachfluchttatbestände), kann eine Asylberechtigung in aller Regel nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthaltes im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt ( BVerfG, Beschluß vom 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 ff.). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.05.1992 - 3 A 3001/92
Begründet ist die Furcht vor Verfolgung, wenn dem Asylsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so daß ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren ( BVerwG, Urteil vom 29.11.1977 - 1 C 33.71 -, BVerwGE 55, 82 ff.). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 42.87
Asylerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe
Auszug aus VG Braunschweig, 18.05.1992 - 3 A 3001/92
Zwar können Beeinträchtigungen der beruflichen und wirtschaftlichen Betätigung dann asylbegründend wirken, wenn die wirtschaftliche Existenz bedroht und damit jenes Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist, das ein menschenwürdiges Dasein erst ausmacht (BVerwG, Urteil vom 20.10.1987, InfAuslR 1988, 22). - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
Auszug aus VG Braunschweig, 18.05.1992 - 3 A 3001/92
Damit hat der Gesetzgeber den Streitgegenstand auch bereits anhängiger Asylklagen in dem erörterten Umfang erweitert, so daß - auch ohne einen ausdrücklich auf die Gewährung von Abschiebungsschutz gestellten Antrag - der mithin auch nicht verfristet sein kann - die gerichtliche Prüfung von Amts wegen darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil, vom 18.02.1992 - 9 C 59.91 - ).